ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Fassung vom 26. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vermietung von Autoeinstellplätzen im Parkhaus Casino-Palace in Luzern.
Die AGB sind integraler Bestandteil des Mietvertrags. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, die AGB gelesen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den AGB die grammatikalisch männliche Form verwendet (z.B. „Mieter“). Die Bezeichnungen umfassen stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.
2. Mietobjekt und Nutzung
Der Mieter erhält das Recht zur Nutzung eines Autoeinstellplatzes im Parkhaus. Ein Anspruch auf einen bestimmten Festplatz besteht nicht; der Parkplatz kann frei gewählt werden.
Bei betriebsbedingten Einschränkungen (bspw. aufgrund von Events mit erhöhten Parkplatz-Reservationen im Grand Casino Luzern und/oder im Hotel Mandarin Oriental Palace) ist die Einfahrt für Mieter gewährleistet.
Bei Anzeige „BESETZT“ hat der Dauermieter Anrecht auf einen Parkplatz im Parkhaus.
Der Mietvertrag läuft auch bei vorübergehender Nichtnutzung (z. B. ferienbedingt) ohne Unterbrechung weiter. Eine Hinterlegung der Parkkarte/des Tickets ist nicht möglich.
3. Mietzins, MWST und Nebenkosten
Der Mietzins ergibt sich aus dem Mietvertrag. Satzänderungen der Mehrwertsteuer werden automatisch angepasst. Im Mietzins sind sämtliche Nebenkosten inbegriffen. Eine Verrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
4. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage im Voraus auf Ende eines Monats, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
5. Preisanpassungen
Die Vermieterin kann den Mietzins auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin anpassen. Die Mitteilung erfolgt schriftlich mindestens 60 Tage vor dem geplanten Wirksamkeitsdatum und enthält den bisherigen und den neuen Mietzins sowie das Wirksamkeitsdatum.
Der Mieter kann die Preisanpassung bis 30 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum schriftlich ablehnen. In diesem Fall endet der Mietvertrag auf diesen Termin, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Bis zum Endtermin gilt der bisherige Mietzins. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 30 Tage auf Ende eines Monats.
Erklärt der Mieter seine Zustimmung oder bezahlt er ab dem Wirksamkeitsdatum den angepassten Mietzins, gilt die Preisanpassung als angenommen. Nutzt der Mieter die Mietsache nach dem Wirksamkeitsdatum weiter, ohne die Anpassung fristgerecht abzulehnen, gilt dies als Zustimmung.
6. Zahlungsmodalitäten
Der Mietzins ist jeweils im Voraus bis spätestens 5 Tage nach Mietbeginn auf das folgende Konto zu bezahlen: Luzerner Kantonalbank, 6002 Luzern, Konto CH24 0077 8010 0011 6930 5, lautend auf Parkhaus Casino-Palace AG. Im Zahlungszweck ist die Parkkartennummer/Ticketnummer zu erwähnen. Erfolgt keine Zahlung per Dauerauftrag, sind die Einzahlungsscheine selbst zu beschaffen (bei der Buchhaltung oder im Parkhaus‑Büro).
7. Zahlungsverzug, Sperre von Ticket und Parkkarte
Geht der Mietzins nicht bis spätestens 5 Tage nach Mietbeginn ein (massgeblich ist das Datum des Bankbelegs), wird das Ticket bzw. die Parkkarte gesperrt und erst gegen Barzahlung bzw. Zahlungsnachweis wieder freigegeben. Fällt der 5. Tag auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag, muss die Miete bis zum letzten Werktag vor diesen Tagen bei der Vermieterin eingetroffen sein.
Zur Verhinderung von Missbrauch kann das Fahrzeug in Einzelfällen blockiert werden. Die Massnahme wird verhältnismässig eingesetzt.
8. Ersatz der Parkkarte/des TICKETS
Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung der Parkkarte/des Tickets wird eine Administrationspauschale in bar von CHF 200.– erhoben; die neue Parkkarte/das neue Ticket erhält der Mieter nach erfolgter Zahlung.
9. Verhaltensregeln und Verbote
Reinigungs‑ und Servicearbeiten an den Fahrzeugen sind untersagt. Die Lagerung von Autozubehör und anderen Gegenständen auf den Autoeinstellplätzen ist nicht gestattet. Der Mieter hat alle mündlichen und schriftlichen Anweisungen der Betriebsleitung zu befolgen.
10. Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für jeden Schaden, den er bei der Benutzung des Parkhauses verursacht.
Die Fahrzeuge sind abzuschliessen. Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer und andere Beschädigungen sind Sache des Mieters. Die Vermieterin lehnt jede Haftung ab.
11. Untermiete, Abtretung, Übertragbarkeit
Untermiete oder Abtretung des Mietvertrags bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Tickets/Parkkarten sind persönlich und nicht übertragbar.
12. Schlussbestimmungen
Die Vermieterin kann diese AGB anpassen. Preisanpassungen erfolgen jedoch ausschliesslich nach vorstehender Ziffer 5.
Änderungen werden dem Mieter per E‑Mail oder Brief mitgeteilt; die geänderte Fassung kann zusätzlich online veröffentlicht werden. Die Mitteilung nennt das Wirksamkeitsdatum.
Bei wesentlichen Änderungen kann der Mieter bis 30 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum schriftlich widersprechen. Der Vertrag endet dann auf den nächstmöglichen vertraglichen Kündigungstermin; bis dahin gelten die bisherigen AGB. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage auf Ende eines Monats.
Redaktionelle Klarstellungen, Anpassungen an zwingendes Recht und technische Bestimmungen ohne nachteilige Wirkung für den Mieter treten mit Mitteilung in Kraft.
Ohne fristgerechten Widerspruch und/oder bei weiterer Nutzung des Autoeinstellplatzes gelten alle Änderungen als akzeptiert.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern-Stadt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Mietvarianten und Nutzungsfenster
Die vertraglich vereinbarte Mietvariante und der Mietzins ergeben sich aus dem Mietvertrag. Typische Nutzungsfenster gemäss Angebotsvarianten:
a) Early Bird: Montag–Freitag 06:00–18:00. Zeitüberschreitungen nach 18:00 Uhr sind an der Parkhauskasse nachzubezahlen.
b) Early Bird PLUS: Montag–Freitag 06:00–20:00; Zeitüberschreitungen nach 20:00 Uhr sind an der Parkhauskasse nachzubezahlen. Samstag 06:00–18:00; Zeitüberschreitungen nach 18:00 Uhr sind an der Parkhauskasse nachzubezahlen.
c) Tagesmieter: Montag–Freitag 06:00–20:00; Donnerstag und Freitag zusätzlich bis 22:00; Samstag 06:00–18:00; Sonntag gegen normale Gebühren. Zeitüberschreitungen sind an der Parkhauskasse nachzubezahlen.
d) Dauermieter: Nutzung 7 Tage pro Woche unbeschränkt.
Soweit veröffentlichte Preislisten vom individuell vereinbarten Mietzins abweichen, gilt der im Mietvertrag ausgewiesene Mietzins.